Der Rehabilitationssport ist eine „Hilfe zur Selbsthilfe“. Verantwortungsvolles Gesundheitsbewusstsein soll damit langfristig gestärkt werden. Der Reha-Sport hat seinen Ursprung im Versehrtensport und belastet damit nicht Ihr Heilmittelbudget. Für Patienten ist der Reha-Sport eine nachhaltige Bewegungstherapie, die komplett von den Krankenkassen finanziert wird.
Rehasport verordnen - in wenigen Schritten
- Der Patient befindet sich bei Ihnen in medizinischer Behandlung.
- Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation verordnen Sie ihm Reha-Sport.
- Nachdem Ihr Patient die Verordnung (Formular 56; siehe unten) bei den Rehabilitationsträgern eingereicht sowie bestätigt bekommen hat, kann er in unserer Einrichtung mit dem Training beginnen (spätestens 6 Monate danach).
- Das Training bei uns findet in Kleingruppen bis 10 Personen statt, unter Anleitung von qualifizierten MitarbeiterINNEn mit der Zusatzqualifikation „Fachübungsleiter für Rehabilitationssport“.
Die Verordnung Muster 56 ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch den Kostenträger, hier zum download: